Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Funktion der Abgeschlossenheitsbescheinigung

In der Welt des Immobilienkaufs und -verkaufs taucht oft der Begriff "Abgeschlossenheitsbescheinigung" auf, aber was genau bedeutet das? Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus baulich ausreichend von den anderen Gebäudeteilen getrennt ist. Aber warum ist diese Bescheinigung so entscheidend?

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Wenn Sie beispielsweise als Besitzer eines Mehrfamilienhauses die Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und verkaufen möchten, ist die Vorlage dieser Bescheinigung unerlässlich. Nur mit dieser Bescheinigung kann das Wohneigentum rechtskräftig ins Grundbuch eingetragen werden. Zudem ermöglicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Bildung und Einräumung von Sondernutzungsrechten. Das bedeutet, dass bestimmte Räumlichkeiten wie Keller oder Dachböden einer bestimmten Wohneinheit zugeordnet werden können.

Aber nicht nur für Verkäufer ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung wichtig. Auch potenzielle Käufer sollten dieses Dokument im Blick behalten. In der Regel verlangen Banken für eine Finanzierungszusage die Vorlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Wohnung rechtlich als eigenständige Einheit anerkannt ist und somit die Finanzierung abgesichert ist.

Funktion der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wie bekomme ich eine eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie in der Regel einen Antrag bei der örtlichen Baubehörde stellen. In einigen Bundesländern können auch öffentlich anerkannte Sachverständige den Nachweis ausstellen. Doch welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können je nach örtlicher Behörde variieren, daher ist es ratsam, sich im Voraus über die genauen Anforderungen zu informieren. In der Regel verlangen die Behörden jedoch folgende Dokumente:

1. Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung: Ein formeller Antrag muss gestellt werden, in dem Sie um die Ausstellung der Bescheinigung bitten.
2. Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis: Dieser Auszug dient als Nachweis über Ihr Eigentum an der betreffenden Immobilie.
3. Lageplan: Ein Lageplan der Immobilie, der deren genaue Position und Umgebung zeigt, ist erforderlich.
4. Bauzeichnungen, Ansichten, Schnitte: Technische Zeichnungen, die die Struktur und Aufteilung der Immobilie detailliert darstellen.
5. Aufteilungsplan: Ein Aufteilungsplan ist entscheidend, da er Bestandteil der Teilungserklärung ist. Dieser Plan enthält alle Wohneinheiten mit Grundrissen und einer genauen Bezeichnung. Auch Abstellräume oder andere Nebengebäude, die einer Wohnung zugeordnet werden sollen, sind hier verzeichnet.
6. Wohn- und Nutzflächenberechnung: Eine genaue Berechnung der Wohn- und Nutzflächen aller Einheiten ist erforderlich.

Besonders wichtig ist der Aufteilungsplan, der genau angibt, welche Einheit im Rahmen der Teilungserklärung ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll. Jede Wohneinheit muss mit einer eigenen Ziffer benannt und genau beschrieben werden. Der Plan umfasst alle Wohnungen mit Grundrissen sowie eventuelle Nebengebäude und gibt Auskunft über die Gebäudeteile, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden.

Wofür brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, eine Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Sie bestätigt, dass die einzelnen Wohneinheiten baulich ausreichend von den anderen Gebäudeteilen getrennt sind. Doch nicht nur für den Verkauf von Eigentumswohnungen ist die Bescheinigung relevant. Auch für Vermieter ist sie von großer Bedeutung.

Wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung zu vermieten, benötigen Sie in der Regel eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dieses Dokument dient als Nachweis dafür, dass die zu vermietende Einheit rechtlich eigenständig ist und somit separat vermietet werden kann. Es gibt Mietern die Gewissheit, dass sie eine abgeschlossene Wohneinheit beziehen, ohne mit anderen Mietparteien gemeinsame Flächen wie beispielsweise Küche oder Bad teilen zu müssen.

Darüber hinaus kann die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Vermietung einer Wohnung auch das Interesse potenzieller Mieter erhöhen. Denn sie zeigt, dass die Wohnung nach den geltenden rechtlichen Vorschriften aufgeteilt und somit als eigenständige Einheit anerkannt ist.

Was kostet die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Kosten für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung können je nach Gemeinde variieren und sind durch die Aufsichtsbehörden der Kommunen in der Verordnung über die Baugebührenordnung geregelt. In der Regel müssen Sie jedoch mit Gebühren zwischen 30 und 150 Euro pro Einheit rechnen.

Zusätzlich zu den Gebühren für die Bescheinigung können auch Kosten für die Erstellung eines Aufteilungsplans anfallen. Wenn die Behörden diesen zusätzlichen Plan erstellen müssen, werden in der Regel rund 40 Euro dafür fällig.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kosten für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung von verschiedenen Faktoren abhängen können, darunter die Größe und Komplexität der Immobilie sowie die individuellen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde. Daher ist es ratsam, sich im Voraus über die genauen Kosten bei der örtlichen Baubehörde zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Insgesamt können die Kosten für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zwar variieren, aber sie liegen in der Regel im Bereich von 30 bis 150 Euro pro Einheit, zuzüglich etwaiger Gebühren für einen Aufteilungsplan. Indem Sie sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten informieren, können Sie den Prozess der Aufteilung Ihrer Immobilie in Eigentumswohnungen besser planen und kalkulieren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung der Bescheinigung?

Damit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt wird, muss es sich grundsätzlich um Wohnraum handeln. Dies bedeutet, dass die betreffende Einheit für eine "normale" Haushaltsführung geeignet sein muss. Dabei ist es wichtig, dass die Räume durch Wände und Decken, die einen angemessenen Schall- und Wärmeschutz gewährleisten, baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind.

Darüber hinaus sind einige weitere Kriterien zu erfüllen:
• Ein eigener abschließbarer Zugang zur Einheit muss vorhanden sein.
• Eine ausreichende Wasser- und Abwasserversorgung sowie die Anwesenheit von Bad, WC und Küche sind erforderlich.


Es ist jedoch zu beachten, dass selbst wenn einzelne Räume innerhalb der Einheit für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt werden, der Hauptzweck dennoch der Wohnzweck sein muss. Sollten die Räume ausschließlich oder überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt werden, werden sie als Teileigentum begründet und gelten nicht mehr als Wohnraum.

Dies ist beispielsweise der Fall bei Einzelhandelsflächen, Praxen oder Werkstätten, die nicht mehr ausschließlich dem Wohnzweck dienen. In solchen Fällen wird die Bescheinigung für die Einheit nicht erteilt, da sie nicht den Voraussetzungen für Wohnraum entspricht.