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Verkauf einer geerbten Immobile – Das gibt es zu beachten
Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt und stellen sich die Frage: Was soll mit der Immobilie geschehen? Neben der Möglichkeit, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten, denken viele auch über einen Verkauf nach – und oft ist das die beste Entscheidung. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie achten sollten, wie Sie eine preisliche Einschätzung für Ihre Immobilie erhalten oder welche Fristen und steuerlichen Regelungen zu beachten sind.
Das sagen unsere Kunden
Marktpreiseinschätzung meines Erbes
Vielen Dank für die kostenlose Marktpreiseinschätzung meiner Geerbten Wohnung. Das freundliche Gespräch hat mir einen guten Überblick des Immobilienmarktes gegeben.
Tom H. am 10.05.24
Schneller verkauf
Das Makler-Team konnte mich gut beraten und schnell meine Immobilie verkaufen. Bei Bedarf gerne wieder!
Sarah L. am 16.02.24
Freundliches Team
Durch das Erstgespräch und die Marktpreiseinschätzung meiner geerbten Immobilie hatte ich die Gelegenheit, das Team näher kennenzulernen und mich von dem Maklerbüro zu überzeugen.
Anna S. am 25.12.23
Alles Top!
Danke für den unkomplizierten Verkauf meines Hauses!
Hans 18.12.23
Grundlagen zum Thema Erbschaft und Verkauf einer Immobilie
Wenn man eine Immobilie erbt, kann es sinnvoll sein zu überlegen, ob man es selbst bewohnen möchte, sofern dies machbar ist oder ob man einen Immobilienverkauf anstreben möchte. Diese Entscheidung kann besonders vorteilhaft in Bezug auf die Erbschaftssteuer sein, da man möglicherweise vollständig von der Erbschaftssteuer befreit wird.
Erbt man als Kind ein Haus und bewohnt es mindestens 10 Jahre selbst, kann man das Haus steuerfrei erben, sofern die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Ist das Haus größer, muss lediglich die übersteigende Fläche versteuert werden. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt diese Quadratmeterbegrenzung nicht, allerdings müssen auch sie die Zehnjahresfrist einhalten.
Ein weiterer Vorteil der Selbstnutzung eines geerbten Hauses ist, dass man bei einem Verkauf eventuell hohe Erwerbsnebenkosten vermeiden kann, die bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen können.
Ein zusätzlicher Vorteil beim geerbten Immobilienverkauf ist, dass dadurch eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind. In Fällen, in denen Uneinigkeit über die Aufteilung des Nachlasses besteht, ermöglicht der Verkauf des Hauses eine unkomplizierte Möglichkeit, jeden Erben entsprechend seiner Erbquote auszuzahlen. Zusätzlich können durch den Verkauf eventuell noch ausstehende Zahlungen der Hausfinanzierung beglichen werden.